|
Im Gegensatz zum vollwertigen
Kurantgeld handelt es
sich bei Scheidemünzen um geringerwertiges Geld - und das sowohl bezogen auf
den Metall- als auch auf den Nennwert.
Über die Notwendigkeit der Ausgabe von Scheidemünzen bestand auch in
früherer Zeit niemals Zweifel, denn diese dienten dazu, kleinere
Wertdifferenzen bei den Geschäften des täglichen Lebens auszugleichen, was
mit Kurantmünzen
keinesfalls möglich gewesen wäre.
Jedoch bestand die Problematik seit jeher darin, daß die Ausprägung
dieser Kleinmünzen wegen des größeren Arbeitsaufwandes für die gleiche Summe
Geldes wesentlich teurer war.
Daher verwendete man zunächst Billon für die Scheidemünzen. Dabei handelt
es sich um eine Silberlegierung, bei welcher der Silberanteil weniger als
500/000 beträgt. Als auch dies zu teuer wurde, nahm man stattdessen nur noch
Kupfer.
Anschaulich wird das Ganze bei den Münzen des Königreiches Preußen im 19.
Jahrhundert.
Zunächst muß man sich die Währungsgleichung vor Augen halten. So wurde seit
1750 die Kurantmünze Thaler unterteilt in 24 Groschen, welche wiederum 288
Pfennigen entsprachen. Ab 1821 galt :
1 T(h)aler = 30 Silbergroschen = 360 Pfenninge. Das zusätzliche "n" ist
hierbei kein Schreibfehler!
Alle Teilstücke eines Talers - herab bis zum 1/6 Taler - besaßen einen wenn
auch geringeren Silberanteil, welcher jedoch immer noch über 500/000 lag.
Die Groschen-Stücke (2 ½ Sgr., 1 und ½ Sgr.) waren aus Billon, wobei der
Silbergehalt zwischen 375/000 und 220/000 betrug.
Alle Pfennig-Münzen waren - obigen Ausführungen entsprechend - nur noch aus
Kupfer.
In unseren Tagen hat die Unterscheidung
Kurantmünzen -
Scheidemünzen weitestgehend ihre Bedeutung verloren. Bis zur
Bargeldeinführung des Euro hatte zwar noch das Gesetz über die Ausprägung
von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 seine Bedeutung, aber die Deutsche Mark
als Währung basierte auf völlig anderen Grundlagen als noch die Mark des
Kaiserreiches. Gold und Silber haben als Währungsgrundlagen heute absolut
ausgedient.
|