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Die Kaiserreich – Münzen stellen einen wesentlichen Teilbereich
der “Münzen nach Jaeger“ dar.
Sie sind abzugrenzen zu den Altdeutschen Münzen einerseits, welche
zeitlich früher einzuordnen sind, sowie andererseits zu den
späteren Sammelgebieten Weimarer Republik, Drittes Reich, etc.
Der bekannte Standard-Katalog von Kurt Jaeger differenziert die
Kaiserreich – Münzen dann noch weiter in die drei Rubriken
Kleinmünzen, Silbermünzen und Goldmünzen.
Die Kleinmünzen mit den Nennwerten von 1 Pfennig bis zu 1 Mark (Jaeger-Nummern
1 bis 18) hatten im 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreich ein
einheitliches Aussehen, d.h. die Vorder- und die Rückseite dieser
Münzen waren in allen Ländern bzw. Stadtstaaten identisch. Sie
unterschieden sich allenfalls durch die Prägebuchstaben, von denen
es ursprünglich, also 1871, neun an der Zahl – A bis
einschließlich J – gab.
Zeitlich-systematisch können die Kleinmünzen in die sog. 1. und
die 2. Münzserie eingeteilt werden. Sammlern dieser Münzen ist die
Unterscheidung zwischen kleinem Adler und großem Adler sicherlich
geläufiger.
Diese Einheitlichkeit der Münzen finden wir bei den höheren
Nominalen, also von 2 Mark an aufwärts nicht mehr. Hier war nur
noch eine Münzseite im gesamten Deutschen Kaiserreich gleich. Nach
den einschlägigen Beschlüssen des Bundesrates, damals wie heute
die Ländervertretung, sollte das die Rückseite sein.
Wir können also bei den größeren Kaiserreich – Münzen durchaus
Parallelen zu den heutigen Euro-Münzen feststellen. Jedoch sind
die rechtlichen Grundlagen völlig andere.
Die Rubrik der in einer Seite unterschiedlichen Großsilbermünzen
sind bei Jaeger die Nummern 19 bis 178. Diese ist alphabetisch
nach den Bundesländern des Kaiserreiches geordnet, also von A wie
Anhalt bis W wie Württemberg. Die Vorderseite konnte von allen 25
Einzelstaaten bzw. Freien Hansestädten eigenständig gestaltet
werden. Jedoch waren sie in der Gestaltung nicht völlig frei. Nach
Artikel 3 § 2 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 war für die
Vorderseite das Bildnis des Landesherrn bzw. das Hoheitszeichen
der freien Städte verbindlich vorgegeben.
Erst durch eine Änderung des Münzgesetzes, sie erfolgte unter dem
Datum des 1. Juni 1900, wurde die Möglichkeit geschaffen, auch
Gedenkmünzen herauszugeben. Dieses geschah auf Initiative, diese
verbunden mit einem gewissen Druck auf die übrigen Länder, des
Königreiches Preußen. Die Hohenzollern wollten die 200-Jahrfeier
des Königreiches u. a. auch durch die Ausgabe von Sondermünzen
gebührend würdigen. Dies wurde dann auch durch zwei Münzen – 2 und
5 Mark, 1901,
Jaeger-Nummern 105 und 106 – in die Tat umgesetzt.
Die hier angesprochene reichseinheitliche Seite der Silbermünzen
kann ebenfalls – wie die Kleinmünzen – unterschieden werden in
Münzen mit kleinem Adler und in die späteren Münzen mit großem
Adler.
Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht, daß dieser
wesentliche Unterschied im Aussehen der Kaiserreich – Münzen, der
wohl jedem Sammler geläufig sein dürfte, nicht einmal eine
gesetzliche Grundlage hat. Lediglich aufgrund eines „Allerhöchsten
Erlasses“ vom 6.12.1888 wurde der Reichsadler vergrößert und der
Brustschild verkleinert.
Bei der letzten Rubrik nach Jaeger, den Goldmünzen (
Jaeger-Nummern 179 bis 296 ), können sogar drei Münzserien
unterschieden werden. Dies liegt daran, daß mit der Prägung von
Goldmünzen bereits in den letzten Wochen des Jahres 1871 und damit
ungefähr eineinhalb Jahre eher als mit den übrigen Münzen begonnen
wurde. Die Rechtsgrundlage hierfür finden wir in dem Gesetz,
betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember
1871. Gleichwohl gibt es nur eine einzige Reichsgoldmünze mit dem
Prägejahrgang 1871. Es ist ein goldenes 20 Mark-Stück, also eine
Doppelkrone, des Königreiches Preußen ( Jaeger-Nummer 243 ).
Charakteristisch für diese erste Münzserie der Prägejahrgänge 1871
- 1873 ist, daß sich der Nennwert nicht als Umschrift auf der
Rückseite wiederfindet, sondern die Wertzahl und die abgekürzte
Währungsbezeichnung ( “ M. “ ) waagerecht auf einer Ebene unter
den Fängen des Wappenadlers geprägt sind. Darunter findet sich
dann als Umschrift die ( geteilte ) Jahreszahl.
Erst ab dem Jahr 1874 wurde die reichseinheitliche Münzseite bei
den Goldmünzen auf den “kleinen Adler“ umgestellt; ab 1890 gab es
dann den “großen Adler“.
Am Ende dieser kurzen Betrachtungen über die Kaiserreich – Münzen
soll eine Besonderheit nicht unerwähnt bleiben. Ein Nominal hat
nämlich das Kaiserreich überdauert.
Es handelt sich hierbei um die Münzen zu ½ Mark, welche auch noch
mit der Jahreszahl 1919 geprägt wurden. Da aber hatte Kaiser
Wilhelm II. längst abgedankt und spätestens mit dem Inkrafttreten
der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 begann ein
anderes Kapitel deutscher Geschichte und damit auch ein anderes,
in sich abgeschlossenes Sammelgebiet bei den deutschen Münzen.
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